MS Fürth Schiffseigentum GmbH & Co.KG - Ansprüche der Anleger auf Schadensersatz

Die jüngsten Medienberichte über den Schiffsfonds MS Fürth Schiffseigentums GmbH & Co KG haben die Aufmerksamkeit vieler Anleger geweckt. Das Urteil des OLG Nürnberg vom 09.02.2015 hatte einem Anleger in II. Instanz Schadensersatz Zug um Zug gegen Abtretung seiner Rechte an der Beteiligung gegen das anlageberatende Unternehmen zugesprochen. In den Fokus sind dabei Rückvergütungen aus offen ausgewiesenen Ausgabeaufschlägen geraten, die die Bank als Vergütung für Ihre Vertriebstätigkeit hinter dem Rücken der Anleger erhalten hat.  

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